Die “richtige” Gesellschaftsform
Um ein Unternehmen gründen zu können, muss zunächst anhand diverser Kriterien unterschieden werden, welche Form die passende ist. Je nach Risiko, Anzahl Personen oder Höhe des Kapitals gibt es unterschiedliche Empfehlungen.
Übersicht der Rechtsformen (in der Schweiz)
Einzelfirma
Die Form der Einzelfirma ist bei natürlichen Personen die beliebteste Unternehmensform sofern alleine (also z.B. ohne Geschäftspartner) eine Tätigkeit ausgeübt wird. Hier gibt es keine Vorschrift wie hoch der Eigenkapitalanteil sein muss. Ein gewisser Stammanteil sollte jedoch vorhanden sein um jederzeit liquide zu sein. Die Gründungskosten sind vergleichsweise niedrig und liegen bei maximal 1.000,- CHF (Beratung und Handelsregister).
Der grosse Nachteil an der Einzelfirma besteht darin, dass der Unternehmer auch privat haftbar gemacht werden kann. Also z.B. bei einer Insolvenz die Gläubiger im Zweifel aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen (bspw. bei Bankkrediten).
Im Firmenname muss immer der Nachname des Inhabers enthalten sein. Ein Eintrag ins Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von 100.000,- CHF zwingend erforderlich. Da dies jedoch die Seriösität unterstützt empfehlen wir sich von Beginn an eintragen zu lassen (Schutz des Markennamens!!). Die Eintragung bedingt jedoch auch die doppelte Buchführung.
Kollektivgesellschaft
Wie “Einzelfirma”, jedoch gemeinsam mit anderen natürlichen Personen (z.B. Geschäftspartnern).
Kommanditgesellschaft
Die Bedeutung einer Kommanditgesellschaft spielt in der Schweiz nur eine Nebenrolle. Darum beleuchten wir diese hier nicht weiter.
Gemeinschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Zusätzlich zu den Gründungskosten von ca. 1.500,- bis 2.000,- CHF müssen die Gründer Stammkapital in Höhe von 20.000,- auf einem Sperrkonto einzahlen. Dieses Stammkapital wird wenige Woche nachdem die Gründung beim Handelsregisteramt eingegangen ist wieder frei, d.h. das Unternehmen kann mit diesem Geld arbeiten. Bestehen bereits Verträge mit Kunden oder hat das Unternehmen bereits bei Gründung einen Materialwert von über 20.000 CHF kann eine Sachgründung durchgeführt werden. Diese ist jedoch erheblich teurer als eine Kapitalgründung. Der Treuhänder eures Vertrauens ist zwingend erforderlich.
Mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Gibt es mehrere Geschäftsführer, muss ein Vorsitzender durch den Verwaltungsrat gewält werden.
Diese Gesellschaftsform hat den Nachteil dass alle Anteilseigner im Handelsregister benannt werden müssen; sollte mit dem Gedanken gespielt werden Investoren “mit an Board” zu holen, ist eine sofortige Gründung als AG deutlich ratsamer als eine spätere Umfirmierung (und deutlich günstiger).
Bei der GmbH ist der Handelsregistereintrag genauso wie die doppelte Buchführung obligatorisch. Die Unternehmer haften ausschliesslich mit dem Unternehmensvermögen!
Eine GmbH ist der Einzel- oder Kollektivgesellschaft aus Haftungsgründen auf jeden Fall vorzuziehen!
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist in vielen Punkten mit der GmbH vergleichbar. Jedoch setzt diese ein Stammkapital von 100.000 CHF voraus, von dem zu Beginn mindestens 50% liberiert werden müssen. Ausserdem ist es möglich anonym Anteile zu erwerben.
Es muss mindestens einen Aktionär und einen Verwaltungsrat geben, wobei diese in einer Person vereint sein können.

